Wie werden „defekte“ Lithium-Ionen Akkus definiert?
Grundsätzlich gelten Lithium-Ionen Akkus als „defekt“, sobald sie nicht mehr funktionsfähig sind oder ihr Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Auch Probleme beim Laden der Akkus lösen eine Einordnung in den Zustand "defekt" aus. Zudem fallen Lithium-Ionen Batterien in diese Kategorie, wenn sie leichte Beschädigungen oder Verformungen aufweisen, die zum Beispiel durch Stöße oder Überhitzungen entstanden sind.
In diesem Fall befinden sich Lithium-Ionen Akkus zwar noch nicht in einem „kritischen“ Zustand, allerdings stellen sie ein gewisses Risiko für die Umwelt dar und müssen daher mit besonderer Vorsicht behandelt werden. Sie unterliegen anderen Beförderungsrichtlinien als intakte Lithium-Ionen Batterien und müssen daher sicher in Behältern von Thermodyne transportiert werden.
Bei Bedarf unterstützen Sie fachkundige Experten von Thermodyne bei allen Schritten im Rahmen von UN-Gefahrgutzulassungen sowie Transport von Gefahrstoffen in Kunststoffbehältern.
Transport von defekten Lithium-Ionen Akkus
Der Transport und die Lagerung von defekten Lithium-Ionen Akkus kann eine erhebliche Gefahr darstellen und erfordert daher besondere Aufmerksamkeit. Defekte Akkus können überhitzen, entflammen oder sogar explodieren, was zu schweren Unfällen führen kann. Daher müssen beim Transport von defekten Lithium-Ionen Akkus strenge Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden. Diese umfassen die Verwendung spezieller Gefahrgutbehälter, die auf die sichere Aufbewahrung von beschädigten Batterien ausgelegt sind. Diese Behälter bieten Schutz vor äußeren Einflüssen, minimieren das Risiko von Kurzschlüssen und verhindern die Ausbreitung von Feuer.
Der ADR legt genau diese Richtlinien für den Transport und die Verpackung des Gefahrguts fest. Die Gefahrgutbehälter für Lithium-Ionen Batterien von Thermodyne entsprechen der Verpackungsklasse 2 und sind geeignet für die Gefahrgutklasse UN 3480. Zusätzlich muß die Verpackungsvorschrift P908 eingehalten werden. Neben Falltests, Stapeldrucktests werden von der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) auch Brandtests durchgeführt, ehe der Bahälter als UN-Gefahrgutbehälter zertifiziert wird. In jährlich wiederkehrenden Auditierungen bestätigt das BAM dem Hersteller Thermodyne, dass die Behälter jederzeit gemäß der Vorschriften des ADR gefertigt werden. Auf diese Weise können Sie sicher sein, das Ihr Transport defekter Li-Ionen Akkus jederzeit sicher ist. Thermodyne poduziert für diese Anwendung die Behälterbaureihe 104 002, die Sie in neun Wunschfarben erhalten können.